Medienstaatsvertrag – Compliance für Unternehmen

Audio-Infrastruktur rechtskonform gestalten

Wir beraten und implementieren interne B2B-Audio-Plattformen, die den Vorgaben des MStV entsprechen. Von der Lizenzprüfung bis zur Dokumentation – Ihr Partner für rechtssichere Schulungsnetzwerke.

Starten Sie mit einer unverbindlichen Erstberatung – wir prüfen Ihre aktuelle Audio-Infrastruktur auf MStV-Konformität.

Mitarbeiter hören über Kopfhörer einer internen Audio-Schulung zu
Geprüfte Plattformen47
MStV-konforme Projekte32
Zufriedene Unternehmen100 %

MStV-Konformität als Wettbewerbsvorteil

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Rechtssichere Abgrenzung

Wir prüfen, ob Ihre Audio-Inhalte als Rundfunk oder Telemedium gelten – und vermeiden so unnötige Lizenzpflichten nach § 2 MStV.

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Geschlossene Benutzergruppe

Ihre internen Schulungsnetzwerke bleiben exklusiv. Keine öffentliche Verbreitung, keine Rundfunklizenz – nur konforme Audio-Infrastruktur.

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Dokumentationspflicht erfüllt

Alle relevanten Nachweise nach § 55 MStV werden automatisiert erfasst. Prüfungssicher und revisionsfest für Ihre Compliance-Abteilung.

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DSGVO-konforme Nutzerdaten

Protokollierung von Hörgewohnheiten ohne Verstoß gegen Art. 5 DSGVO. Wir trennen Betriebsdaten von personenbezogenen Profilen.

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Individuelle Abrufdienste

Ihre Mitarbeiter wählen Inhalte selbst – kein linearer Stream. Damit fallen Sie unter die Ausnahme für Abrufdienste nach § 2 Abs. 2 MStV.

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Prüfbericht inklusive

Nach der Implementierung erhalten Sie eine rechtliche Einordnung Ihrer Audio-Plattform. Transparent, nachvollziehbar und für die Geschäftsführung aufbereitet.

Zertifizierte MStV-Compliance für Ihr internes Audio-Netzwerk

Unsere Plattform wurde von der Landesanstalt für Medien NRW als rundfunkrechtlich unbedenklich eingestuft. Die Prüfung bestätigte, dass unsere geschlossenen Benutzergruppen und die individualisierten Abrufdienste klar von lizenzpflichtigem Rundfunk abgegrenzt sind.

Für Unternehmen, die ihre internen Schulungsinhalte über Audio-Streams verteilen, ist diese Einstufung ein entscheidender Vorteil. Sie vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern erhalten auch eine rechtsverbindliche Dokumentation ihrer Plattformstruktur.

Das sagen unsere Kunden zur Rechtskonformität

„Die Umstellung auf die p.o.d.c.a.s.t.a.g.e.n.t.s.-Infrastruktur hat uns nicht nur technisch, sondern auch rechtlich abgesichert. Die Prüfung durch die Medienanstalt war für uns ein wichtiges Signal an die Geschäftsführung.“ – Dr. Annerose Steffen, Compliance-Beauftragte eines Logistikkonzerns

„Wir haben drei Monate gebraucht, um unsere alten Systeme zu ersetzen. Seitdem läuft die interne Schulungsdistribution ohne rechtliche Grauzonen. Die Dokumentation der Zugriffsprotokolle ist DSGVO- und MStV-konform.“ – Hannelore Ehlers, Leiterin interne Kommunikation, Maschinenbau GmbH

„Besonders überzeugt hat uns die klare Trennung zwischen Live-Streams und On-Demand-Inhalten. Unser Rechtsbeistand hat die Plattform geprüft und bestätigt, dass keine Rundfunklizenz erforderlich ist.“ – Dr. Grete Straub, Vorstand Personal, Energieversorger AG

Warum Unternehmen auf uns setzen

Unsere Audio-Infrastruktur erfüllt die Vorgaben des MStV – von der Lizenzprüfung bis zur Dokumentation.

Rechtssicherheit nach § 2 MStV

Wir grenzen interne Schulungsnetzwerke klar von Rundfunk ab. Unsere Plattform ist als geschlossener Benutzergruppendienst konzipiert – ohne Lizenzpflicht, aber mit voller Transparenz gegenüber der Landesmedienanstalt.

Dokumentierte Compliance

Jeder Audio-Stream wird mit Metadaten versehen: Sendezeit, Empfängerkreis, Zugriffsprotokoll. Das erfüllt die Nachweispflichten aus § 55 MStV und erleichtert Prüfungen durch die Aufsicht.

Keine versteckten Rundfunklizenzen

Viele Anbieter verkaufen „Corporate Podcasts“ als Rundfunk – mit Lizenzkosten und Auflagen. Wir setzen auf Abrufdienste nach § 2 Abs. 2 MStV, die für interne Schulungen die richtige Kategorie darstellen.

Geprüft von Medienrechtskanzleien

Unsere Architektur wurde von zwei auf Medienrecht spezialisierten Kanzleien auditiert. Das Gutachten bestätigt: Die Plattform ist MStV-konform und erfüllt die Anforderungen der DSGVO für Nutzerdaten.

Referenz: 14 DAX-Unternehmen

Unsere Lösung wird von 14 DAX-Konzernen für ihre internen Schulungsnetzwerke eingesetzt. Die Compliance-Abteilungen dieser Unternehmen haben die Plattform vorab geprüft und freigegeben.

Häufige Fragen zum Medienstaatsvertrag

Klarheit für Ihre interne Audio-Infrastruktur – ohne juristisches Kauderwelsch.

Ja, wenn die Audioinhalte über ein geschlossenes Netzwerk verbreitet werden und nicht ausschließlich dem individuellen Abruf dienen. Entscheidend ist die Abgrenzung zum Rundfunk: Sobald eine zeitgleiche Sendung an mehrere Empfänger erfolgt, greifen die Regelungen des MStV. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Netzwerk als Rundfunk oder Telemedium einzustufen ist.

Nicht automatisch. Der MStV sieht Ausnahmen für nicht-öffentliche Kommunikationsnetze vor, etwa wenn die Inhalte nur einem begrenzten, abgeschlossenen Nutzerkreis zugänglich sind. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Netzwerk tatsächlich geschlossen ist – etwa durch Authentifizierung und Zugriffsbeschränkungen. Wir helfen Ihnen, die Kriterien sauber zu dokumentieren.

Der MStV verlangt eine klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten sowie die Offenlegung von Sponsoring. Für interne Schulungsnetzwerke bedeutet das: Sie müssen protokollieren, welche Inhalte wann und für welche Zielgruppe bereitgestellt wurden. Zudem sind die Zugriffsberechtigungen und die technische Absicherung zu dokumentieren. Wir erstellen mit Ihnen ein maßgeschneidertes Dokumentationsraster.

Indem Sie Ihr Angebot als individualisierten Abrufdienst gestalten: Die Inhalte dürfen nicht zeitgleich an alle Nutzer ausgestrahlt werden, sondern müssen auf Abruf bereitstehen. Zudem sollte die Nutzerzahl begrenzt und der Zugang durch ein Login geschützt sein. Wir beraten Sie zur optimalen Plattformarchitektur, die sowohl den MStV als auch die DSGVO berücksichtigt.

Nur wenn Ihr Angebot als Rundfunk im Sinne des MStV eingestuft wird. Reine Abrufdienste oder geschlossene Benutzergruppen sind anmeldefrei. Allerdings empfehlen wir eine freiwillige Klärung mit der zuständigen Landesmedienanstalt, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Wir übernehmen die Kommunikation und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.

Die Landesmedienanstalten können Bußgelder verhängen und die Einstellung des Angebots verlangen. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber. Besonders kritisch sind Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung oder die fehlende Dokumentation der Zugriffsberechtigungen. Wir unterstützen Sie mit einem Compliance-Check, der alle relevanten Paragraphen abdeckt.

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