MStV-konforme Audio-Infrastruktur für interne B2B-Schulungsnetzwerke
Der Medienstaatsvertrag (MStV) stellt klare Anforderungen an die Bereitstellung von Audioinhalten in geschlossenen Benutzergruppen. Dieser Beitrag beleuchtet die relevanten Paragraphen für B2B-Schulungsnetzwerke und zeigt auf, wie eine rechtskonforme Audio-Infrastruktur aufgebaut werden kann. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Rundfunk und individualisierten Abrufdiensten sowie den Dokumentationspflichten für Unternehmen.

